In der Schweiz gibt es eine Ausnahmeregelung der Eidgenössischen Spielbanken Kommission (ESBK), die Pokerturniere außerhalb von Casinos und staatlichen Spielbanken durch private Veranstalter erlaubt.Möglich ist dies in Fällen, in denen bei der Veranstaltung Geschick und nicht Glück entscheidet, es sich bei dem Pokerspiel also um ein „Geschicklichkeitsspiel“ handelt. Entschieden wird dies durch die ESBK, die die entsprechenden Anträge prüft und dann die Ausnahmeerlaubnis erteilt.
Der Schweizer Casino Verband und nun auch die Innerrhoder Standeskommission lehnen diese Ausnahmergelung jedoch ab und versuchen (z. B. durch Beschwerden vor Gericht) eine Aufhebung zu erreichen. Als Grund wird vor allem der Schutz der Spieler und Spielerinnen vorgebracht, da bei privaten Veranstaltungen keine Kontrolle von Spielsüchtigen stattfände und entsprechende Maßnahmen, um die gesperrten Spielern bzw. Spielerinnen an der Teilnahme zu hindern. Auch 20 Kantone haben sich dem Ziel der Aufhebung der Sonderregelung angeschlossen - das Ergebnis wird mit Spannung erwartet.