Zürich soll Poker-Hochburg werden

Sieben Tage in der Woche abends pokern: Im Steinfels-Areal ist eine Lounge mit Saal für große Profi-Turniere geplant – samt Bar, Bistro und Restaurant. Alles ist eingefädelt, schon im Oktober soll es losgehen: essen, trinken, sich vergnügen – und pokern. Der neuste Anziehungspunkt in Zürich-West an der Heinrichstrasse 241 im Kreis 5 will eine „Alternative zu den Spielhöllen in Baden und Bregenz sein“, sagt Sherry Weidmann. Er ist Verwaltungsratspräsident und Mehrheitsaktionär von The Poker Lounge AG. Die Gesellschaft hat das Internetcafé im Steinfels-Areal übernommen. Sie lässt es jetzt umbauen.

Auf 700 Quadratmetern sollen Restaurant, Bistro, Bar mit 150 Plätzen sowie eine Lounge mit einem Saal für Turnierpoker eingerichtet werden. Der Gastrobetrieb wird keine eigene Küche haben, die Restaurants in unmittelbarer Nähe liefern Essen und Trinken an. Wie teuer der Umbau zu stehen kommt, sagt Weidmann nicht, er spricht bloß von „sehr hohen Investitionen“ und von einem „abends permanenten Spielbetrieb“ – dem Einzigen dieser Art in Zürich. Bis jetzt gibt es nur an bestimmten Abenden kleinere Pokerturniere, verstreut in der ganzen Stadt, etwa ab und an im Kaufleuten. Weidmann, Anwalt von Beruf, hat im Vorfeld alles getan, um mit strikten Kontrollen einen legalen Spielbetrieb zu garantieren. Die Lounge wird mit den umliegenden Casinos online verbunden sein. Dadurch haben die Betreiber Zugang zur Liste der gesperrten Spieler. „Wer in Baden mit einem Verbot belegt ist, kommt bei uns nicht zum Pokern.“ Wie er weiter ausführt, habe er die Bewilligung der Eidgenössischen Spielbankenkommission bereits eingeholt.

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hatte letzten März Pokern in gewissen Spielformen – etwa in der Variante „Texas Hold’em Unlimited (Freeze Out)“ – als strategisches Geschicklichkeitsspiel taxiert. Als solches fällt es nicht unter das Verbot von Glücksspielen und ist somit auch außerhalb von Casinos erlaubt. Auf diesem Entscheid gründet das Turnierkonzept von The Poker Lounge AG. Bislang musste sich die Gewerbepolizei noch nie mit einem Gesuch auseinandersetzen, das Pokeranlässe Abend für Abend vorsieht. Laut Mediensprecher René Ruf beurteilt zunächst das Amt für Baubewilligungen das Vorhaben. Wie auch immer der Entscheid ausfällt – ob es als Restaurant oder nur als Spielsalon eingestuft wird –, das Pokern mit der nötigen Bewilligung ist gestattet. Sodann müsste sich der Betrieb an Auflagen der Gewerbepolizei halten. Sie betreffen namentlich die Öffnungszeiten oder die Frage: Wo und wie viel Geld darf sich im Pokersaal befinden?